Wirtschaftsprüfung
- Durchführung von Jahresabschlussprüfungen wirtschaftlicher Unternehmen auf freiwilliger Basis und Erteilung von Bestätigungsvermerken über die Vornahme und das Ergebnis solcher Prüfungen
- Durchführung von anderen gesetzlichen oder freiwilligen Prüfungen, insbesondere Prüfungen gem. § 34 c GewO / § 16 MaBV (Prüfung von Maklern und Bauträgern) sowie gem. § 34 f GewO / § 24 FinVermV (Prüfung von Finanzvermittlern)
- Durchführung von betriebswirtschaftlichen Prüfungen
- Erstellung handelsrechtlicher Abschlüsse
- Aufbau von Vermögens- und Ertragsübersichten
- Unternehmensbewertungen, Untersuchungen bei Unternehmenskauf, bzw. Unternehmensverkauf
- Sonderprüfungen
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